Die nächsten Sitzungen der Ausschüsse und des Rates der Stadt Heinsberg finden Sie unter folgendem Link:
https://sitzungsdienst.heinsberg.de/bi/info.asp
Anträge unserer Fraktion
Antrag vom 27.06.2024 (wurde am 09.12.2024 in der Ratssitzung behandelt)
Antrag der Parteilosen Fraktion Heinsberg nach § 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Heinsberg
- Prüfauftrag zur Einführung eines pauschalen Bustarifs (Ein-Euro-Ticket)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
am 22.06.2024 war in der Heinsberger Zeitung zu lesen, dass die Stadt Wassenberg als erste Stadt im Kreis Heinsberg ein Ein-Euro-Busticket einführt.
Siehe hierzu Link:
https://epaper.aachener-zeitung.de/data/20251/reader/reader.html?social#!preferred/0/package/20251/pub/38814/page/11/content/710415
Die Stadt Wassenberg hat ab Juli 2024 in ihrem Stadtgebiet ein Ein-Euro-Busticket eingeführt, mit dem es möglich ist Busse im gesamten Stadtgebiet zu nutzen.
Dazu wurden von Seiten der Stadt Wassenberg mit den Betreibern der Buslinien, insbesondere mit der West Verkehr entsprechende Vorschläge erarbeitet und ausgehandelt. Die Regelung gilt für alle im Stadtgebiet beginnenden und endenden Busverbindungen.
Die Stadt muss den Busbetreibern im Gegenzug die durch die gesenkten Verkaufspreise entgangen Einnahmen ersetzen, wozu die Fahrgastzahlen der vergangenen Jahre als Kalkulationsgröße dienen können.
Ein solch kostengünstiger Einheitstarif kann das Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel attraktiver machen und damit fördern und darüber hinaus dazu beitragen die Umwelt zu entlasten.
Entsprechend stellen wir, die Parteilose Fraktion Heinsberg den Antrag, dass die Verwaltung prüfen möge, ob dieses Modell der Stadt Wassenberg auch für die Stadt Heinsberg umsetzbar wäre und falls ja zu welchen Rahmenbedingungen.
Gleichzeitig bitten wir zu ermitteln, mit welchen Kosten der Haushalt der Stadt bei einer Umsetzung voraussichtlich belastet würde, wobei diesbezüglich die Fahrgastzahlen der letzten Jahre als kalkulatorische Grundlage dienen könnten.
Dieser Antrag ist als Prüfauftrag zu verstehen. Erst wenn das Ergebnis der Prüfung vorliegt soll entschieden werden, ob eine Umsetzung erfolgen soll.
Antrag vom 27.06.2024 (wurde am 09.12.2024 in der Ratssitzung behandelt)
Antrag der Parteilosen Fraktion Heinsberg nach § 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Heinsberg
- Änderung/Anpassung der Hundesteuersatzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren
im Sinne einer möglichen Entlastung des örtlichen Tierheims wollen wir, die Parteilose Fraktion Heinsberg, die unmittelbare Aufnahme von Hunden aus dem Tierheim Heinsberg fördern. Gleichzeitig wollen wir Anreize schaffen, für schwer vermittelbare Hunde aus dem hiesigen Tierheim eine verbesserte Vermittlungschance zu schaffen.
Entsprechend möchten wir in diesem Zusammenhang das bereits von der Stadt Aachen praktizierte Modell auch hier in Heinsberg zur Umsetzung bringen. Zu der Regelung der Stadt Aachen möchten wir auf folgende Links verweisen:
Hundesteuersatzung der Stadt Aachen (siehe insbesondere § 3a Nr.2):
https://www.aachen.de/de/stadt_buerger/politik_verwaltung/stadtrecht/pdfs_stadtrecht/221.pdf
Weitere Informationen:
https://www.unserac.de/rats-infos/vorlage/beratungen/30391.html
Wir beantragen deshalb:
(1) Für Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim Heinsberg aufgenommen werden, wird für die ersten 24 Monate nach der Aufnahme in den Haushalt, unabhängig vom Alter des Hundes (auch dem geschätzten Alter) Steuerbefreiung gewährt.
(2) Für Hunde die zum Zeitpunkt der Übernahme aus dem Tierheim Heinsberg mindestens 8 Jahre alt sind (auch geschätztes Alter), wird die Steuerbefreiung darüber hinaus bis zum Lebensende des Hundes gewährt.
Insbesondere erhöhen sich mit dieser Regelung auch die Vermittlungschancen älterer Hunde, die ungleich schwerer zu vermitteln sind.
(3) Dieselbe Regelung soll auch für Listenhunde mit bestandenem Wesenstest und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen der Halterinnen und Halter gelten, die wegen der auferlegten behördlichen Bestimmungen noch schwerer zu vermitteln sind und deshalb oft ihr Dasein im Tierheim fristen müssen.
Über die weitere konkrete Ausgestaltung und den genauen Wortlaut soll eine konkrete Vorlage von der Verwaltung gefertigt werden, über welche dann zu einem späteren Zeitpunkt abzustimmen ist (z.B. als geänderte Fassung der Hundesteuersatzung).
Es ist daran zu denken, dass die Hundesteuer nacherhoben werden soll, sofern Hunde, für die eine der vorstehenden Steuerbefreiungen gewährt wurde, wieder im Tierheim abgegeben/eingewiesen werden.Die Steuerbefreiung nach den vorstehenden Punkten 1 bis 3 soll auf Antrag gewährt werden. Die vorliegenden Voraussetzungen müssen vom Tierheim bescheinigt werden.
Im Sinne eines verbesserten Tierschutzes bitten wir um Zustimmung unseres Antrages.
Anmerkungen:
Über diesen Antrag zur Hundesteuer wurde u.a. auch am 18.07.2024 auf 100,5 „Das Hitradio“ und in der Lokalzeit des WDR-Aachen am 17.07.2024 berichtet.
Statement von Bianka Mai (Tierheim Heinsberg) im Interview mit 100,5 – Das Hitradio zu unserem Antrag:
Zitat :“ Also eigentlich ist das fast nicht die Mühe wert, weil z.B. hier bei uns im Tierheim Heinsberg wir vermitteln im Jahr etwa nur 10 % aller vermittelten Hunde in das Stadtgebiet Heinsberg und da handelt es sich bei uns um unter 10 Hunden und das ist jetzt nicht wirklich so der große Anreiz, finden wir.“ (Zitatende)
Und weiter (Zitat):
„So könnte man z.B. die Hundesteuer allgemein für alle Hunde fallen lassen, wenn ein Hund-Mensch-Team eine erfolgreiche Prüfung abgelegt hat, ein so gesehen Hundeführerschein, der aber an dieser Stelle wirklich qualitative Standards haben sollte, die von den Behörden festgelegt werden.“
Dies kann ich, Willi Mispelbaum (Fraktionssprecher der Parteilosen Fraktion Heinsberg), nicht unkommentiert lassen und antworte an dieser Stelle dazu:
Es ist schon irgendwie grotesk, dass es einem Tierheim nicht als der Mühe wert ist, nur eine geringe Anzahl an Hunden zu vermitteln. Mein Verständnis wäre es, dass es einem Tierheim daran gelegen sein sollte, möglichst jeden Hund in ein schönes Zuhause zu vermitteln. Dabei sollte es nicht auf die Anzahl ankommen, sondern darauf, dass es für jeden einzelnen vermittelten Hund einen Unterschied macht, im Tierheim sein Dasein fristen zu müssen oder in einem schönen Zuhause leben zu können, gerade als „Graue Schnauze“. Für jeden vermittelten Hund macht es Sinn!
Schade, dass dies offensichtlich von Frau Mai anders gesehen wird.
Daneben versuchen wir das Modell, dass sich offensichtlich in Aachen bereits bewährt hat, hier in Heinsberg zu etablieren. Dies soll erst mal einen Anfang darstellen und wir hoffen, dass andere Gemeinden im Kreis sowie kreisangehörige Städte eventuell nachziehen und zumindest auch mal über eine solche Regelung nachdenken.
Was den Vorschlag von Frau Mai angeht, die Hundesteuer allgemein fallen zu lassen, trage ich diesen grundsätzlich aus vielen Gründen mit. Warum Frau Mai dies aber im Zusammenhang bringt mit einem „Hundeführerschein“ ist keineswegs nachvollziehbar, ja sogar aus meiner Sicht völlig absurd! Beides hat nichts miteinander zu tun! Dies würde ja bedeuten, ohne Hundeführerschein – steuerpflichtig, mit Hundeführerschein – nicht steuerpflichtig!
Im Übrigen hatten wir als Fraktion vor Jahren Frau Mai schon einmal kontaktiert und sie zu einem von uns beabsichtigten Antrag befragt, die Hundesteuer komplett fallen zu lassen, wenn ein Hund aus dem örtlichen Tierheim aufgenommen würde. Ihr Kommentar war damals (sinngemäß): „Wir wollen nicht, dass sich jemand einen Hund anschafft, nur weil er dafür keine Hundesteuer zahlen muss.“ Gegenfrage: Wer würde sich einen Hund anschaffen, nur weil er dafür keine Steuer zahlen muss? Diese Aussage spricht für sich und muss nicht weiter kommentiert werden. Damals haben wir dann den Antrag nicht gestellt, weil das Tierheim in Person von Frau Mai nicht dahinterstand.
Und auch jetzt zeigt sich wieder, dass jeglicher Versuch, Tieren etwas Gutes zu tun (und wenn es noch so wenig ist) von Frau Mai als „nicht der Mühe wert“ untergraben wird. Was haben Sie Frau Mai für eine Einstellung?
Im Übrigen teilte mir ein ehrenamtlicher Mitarbeiter des Tierheims mit, dass er unseren Antrag sehr positiv sieht und er auch von anderen Ehrenamtlern nur positive Rückmeldungen erhalten habe.